Teilnahme

Bewerbung von Unternehmen

Bewer­bungen für die Goldene Lilie 2026 sind nach Start der Ausschreibung im Frühjahr 2026 bis zum 1. August möglich.

Die Goldene Lilie wird alle zwei Jahre für den Zeitraum der zwei voran­ge­gan­genen Jahre, mit dem Zusatz der entspre­chenden Jahreszahl verliehen. Die ausge­zeich­neten Unter­nehmen dürfen mit der Auszeichnung – unter Angabe der jewei­ligen Jahreszahl(en) – werben. 2026 sind das die Jahre 2024 und 2025.

Deshalb: Erfassen Sie schon jetzt Ihr Engagement aus 2024 und 2025!

Nominie­rungen durch Vereine, öffent­liche Einrich­tungen und Privatpersonen

Gemein­nützige Organi­sa­tionen, öffent­liche Einrich­tungen und Privat­per­sonen haben die Möglichkeit, gesell­schaftlich engagierte Unter­nehmen für eine Auszeichnung mit der Goldenen Lilie zu nominieren. Nominie­rungen für das Auszeich­nungsjahr 2026 sind nach Start der Ausschreibung möglich.

Sonder­preis

Im Auszeich­nungsjahr wird wieder ein Sonder­preis verliehen. Die Bewerbung ist freiwillig und ist keine Voraus­setzung, um die Auszeichnung mit der Goldene Lilie zu erhalten.

Bewer­tungs­kri­terien

Als Kriterium der Beurteilung wird der Umfang des erbrachten Engage­ments ins Verhältnis zur Leistungs­fä­higkeit des Unter­nehmens (Anzahl der Mitarbeiter*innen, Gewinn) gesetzt.

Berück­sichtigt werden Unter­nehmen, die mindestens ein Prozent des Gewinns (vor Steuern) aber mindestens 250 € pro Jahr und pro Mitarbeiter*in in gemein­nützige Zwecke inves­tieren – z. B. in Form von Geld- und Sachspenden, Probono-Dienst­leis­tungen, Infra­struk­tur­leis­tungen oder dem Engagement von Mitarbeiter*innen. Zusätzlich wird berück­sichtigt, wenn Unter­nehmen z.B. über Bedarf ausbilden oder Menschen mit Behin­de­rungen beschäftigen.

Infor­ma­tionen zur Teilnahme

Mit der Goldenen Lilie werden Unter­nehmen ausge­zeichnet, die sich auf beispiel­hafte Art und Weise gesell­schaftlich engagieren. Bewerben kann sich jedes Unter­nehmen, das in den Kammer­be­zirken der IHK Wiesbaden oder der HWK Wiesbaden seinen Sitz oder mindestens einen Betrieb hat.

Als Kriterium der Beurteilung wird der Umfang des erbrachten Engage­ments ins Verhältnis zur Leistungs­fä­higkeit des Unter­nehmens (Anzahl der Mitarbeiter*innen, Gewinn) gesetzt. Berück­sichtigt werden Unter­nehmen, die mindestens ein Prozent des Gewinns (vor Steuern) aber mindestens 250 € pro Jahr pro Mitarbeiter*in in gemein­nützige Zwecke inves­tieren – z.B. in Form von Geld- und Sachspenden, Probono-Dienst­leis­tungen, Infra­struk­tur­leis­tungen oder dem Engagement von Mitarbeiter*innen. Zusätzlich wird berück­sichtigt, wenn Unter­nehmen z.B. über Bedarf ausbilden oder Menschen mit Behin­de­rungen beschäftigen.

Die Goldene Lilie wird alle zwei Jahre für den Zeitraum der zwei voran­ge­gan­genen Jahre, mit dem Zusatz der entspre­chenden Jahreszahl verliehen. Die ausge­zeich­neten Unter­nehmen dürfen mit der Auszeichnung – unter Angabe der jewei­ligen Jahreszahl(en) – werben. 2026 sind das die Jahre 2024 und 2025.

Ausge­zeichnete Unter­nehmen werden auf der Website www​.die​-goldene​-lilie​.de portrai­tiert. Die Goldene Lilie wird durch Öffent­lich­keits­arbeit unter­stützt. Die ausge­zeich­neten Unter­nehmen erhalten das Signet Goldene Lilie und eine Urkunde.

Die Entscheidung über die Vergabe der Auszeichnung trifft eine unabhängige, sachkundige Jury, die vom Kuratorium bestimmt wird. Entschei­dungs­grundlage ist das im Bewer­bungs­for­mular erläu­terte Engagement der voraus­ge­gan­genen Jahre sowie die Qualität der Bewerbung (Übersicht­lichkeit, Form, Nachvoll­zieh­barkeit der Angaben).

Aus den einge­gan­genen Bewer­bungen wird von der Jury eine Stich­probe genommen. Die Angaben dieser Bewerber werden überprüft. Die Bewerber verpflichten sich zur vertrau­ens­vollen Zusam­men­arbeit mit der Jury.

Das Kuratorium kann Unter­nehmen, die schwer­wiegend gegen die Ziele und den Geist der Goldenen Lilie verstoßen, die Goldene Lilie aberkennen. Das betref­fende Unter­nehmen darf das Signet dann nicht mehr nutzen und nicht mehr mit der Goldenen Lilie werben.

Mit dem Einreichen der Bewer­bungs­un­ter­lagen erkennen die Teilneh­menden die Teilnah­me­be­din­gungen an.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wenden Sie sich gerne an uns

Sie haben noch Fragen?

Das Projektteam der Goldenen Lilie ist bei Fragen jederzeit telefo­nisch und per E‑Mail erreichbar.

Ihr Ansprech­partner:

Bodo Wannow
Projekt­ma­nager UPJ e.V.

Telefon: 030 2787 406–20